Seit Januar 2022 entscheiden die Kantone neben der Spitalplanung über die OKP-Zulassung sämtlicher Leistungserbringenden im ambulanten Bereich.
Für Ärzt:innen gelten umfassende Kriterien wie ein Tätigkeitsnachweis, Sprachkenntnisse und der Anschluss an ein E-Patientendossier. Sie müssen diese Qualitätsanforderungen zwingend erfüllen. Für die Kantone stellen sich folgende Aufgaben und Herausforderungen:
Der Bundesrat hat die Kriterien und methodischen Grundsätze der Zulassungsbeschränkung unter Beachtung der interkantonalen Patient:innenströme, der Versorgungsregionen und der Entwicklung des Beschäftigungsgrades der Ärzt:innen neu festgelegt. Die Kantone erlassen die Höchstzahlen ab 1. Juli 2023 übergangsweise und spätestens ab dem 1. Juli 2025 gemäss der Neuregelung. Die neue Methode bringt für die Kantone folgende Herausforderungen:
Die fachärztliche Weiterbildung, die nachfolgende erfahrungsbildende stationäre Tätigkeit und die spätere Zulassung zur ambulanten Leistungserbringung sind künftig als umfassendes Gesamtsystem zu betrachten. Sie sind insbesondere mit Blick auf die individuelle Karriereplanung sowie den allgemeinen und regionalen Versorgungsbedarf aufeinander abzustimmen. Die Qualität der für die Steuerung notwendigen Daten ist unter Mitwirkung der Ärzt:innen und der Spitäler zu verbessern.