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11. Juli 2022

CIRS ambulant

Neues Fehlermeldesystem für ambulante Leistungserbringer

Stationäre und neu auch ambulante Leistungserbringer müssen seit 2022 Fehlermeldungen systematisch sammeln und aufarbeiten. Mit CIRS ambulant steht erstmals eine Software-Lösung zur Verfügung, welche alle ambulanten Verbände in der Schweiz ab sofort nutzen können.

Die revidierte Verordnung der Krankenversicherung (KVV) gibt für ambulante Leistungserbringer des Schweizer Gesundheitswesens seit diesem Jahr als neue Zulassungsbedingungen vor, zur Qualitätssicherung ein internes Berichts- und Lernsystem zu betreiben und sich an ein gesamtschweizerisch einheitliches Netzwerk zur Meldung von unerwünschten Ereignissen anzuschliessen. Mit CIRS ambulant steht nun erstmals eine Software-Lösung zur Verfügung, welche alle ambulanten Verbände in der Schweiz ab sofort nutzen können.

Die sogenannten Critical Incident Reporting Systeme (CIRS) dienen dazu, die Meldungen anonymisiert zu übermitteln. Während Spitäler oder viele Ärztenetzwerke bereits häufig über solche Meldesysteme verfügen, stellt diese Arbeit für Verbände in Bereichen, die selbständig abrechnen, eine zusätzliche administrative und finanzielle Belastung dar. Um diese Belastung zu verringern wurde nun eine technische Lösung entwickelt, die es auch Verbänden im ambulanten Bereich mit selbständig abrechnenden Mitgliedern ermöglicht, ein CIRS zu betreiben. Die Verbände können sich ab sofort mit einem Abonnementsvertrag anschliessen.

   

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