In der hochspezialisierten Medizin erhalten vier Spitäler einen Leistungsauftrag im Teilbereich retroperitoneale Lymphadenektomie (Entfernung der Lymphknoten im hinteren Bauchraum) bei Hodentumoren nach Chemotherapie. Bei der Leistungszuteilung im Teilbereich radikale und einfache Zystektomie (Entfernung der Harnblase) hat das HSM-Beschlussorgan an 23 Spitäler Leistungsaufträge erteilt.
Der Entscheid wurde unter Berücksichtigung des Erfüllungsgrads der Anforderungen wie Struktur- und Prozessqualität, Mindestfallzahlen, Beteiligung an Lehre, Weiterbildung und Forschung etc., der Versorgungslage und der prognostizierten Entwicklung des Bedarfs gefällt. Auch die Wirtschaftlichkeit der Spitäler wurde geprüft. Die nicht berücksichtigten Leistungserbringer erfüllen nicht alle Anforderungen und sind für die Abdeckung des Versorgungsbedarfs nicht notwendig.
Die Zuteilungsentscheide treten am 1. Juli 2024 in Kraft und sind auf sechs Jahre befristet. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor. Es besteht ein Beschwerderecht.