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2. Juni 2022

Kostenbremse-Initiative

Nationalrat will Prämienanstieg mit Kostenzielen senken

Laut Nationalrat ist die Kostenbremse-Initiative nicht die Lösung. Eine knappe Mitte-Links-Mehrheit hat aber gesetzlich festgelegten Kosten- und Qualitätszielen im Gesundheitswesen zugestimmt.

Die Kostenbremse-Initiative (21.067) sieht die Einführung einer Kostenbremse vor, die sich in Abhängigkeit von der Wirtschaft und den Löhnen entwickeln soll. Im Plenum befürwortete nur die Mitte das Volksbegehren. Eine starre Kostenbremse, die weder den medizinisch-technischen Fortschritt noch die Alterung der Bevölkerung berücksichtige, sei gefährlich, lautete der Tenor in den übrigen Fraktionen.

Hauchdünne Annahme von Kosten- und Qualitätszielen

Im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrates will der Rat entgegen dem Willen seiner Gesundheitskommission (SGK-N) Kosten- und Qualitätsziele im Gesetz verankern. Dieser Entscheid fiel mit 94 zu 91 Stimmen bei 1 Enthaltung aber sehr knapp aus.

Gegenvorschlag angenommen

In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer den Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative mit 104 zu 74 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Gemäss diesem Beschluss soll der Bundesrat künftig nach Anhörung aller Akteure im Gesundheitswesen Kosten- und Qualitätsziele für die Leistungen für die darauffolgenden vier Jahre festlegen. Jeder Kanton kann sich daran orientieren und dies ebenfalls tun.

Im Gegensatz zum Bundesrat verzichtete der Nationalrat darauf, im Gesetz zu konkretisieren, was passieren soll, falls die Kostenziele überschritten würden.

TARMED korrigieren

Die grosse Kammer beschloss ferner bei den Tarifen, dass der Bundesrat überhöhte sowie nicht sachgerechte und nicht betriebswirtschaftliche Vergütungen in der Tarifstruktur TARMED unverzüglich senken soll. Die Tarifgenehmigungsbehörde soll künftig auch für gewisse Spezialisten die Tarife senken oder die Grundversorger in bestimmten Regionen besserstellen können.

Vertragsfreiheit bei den Laboranalysen

Bei den Laboranalysen sollen die Krankenkassen Analysen künftig nur jenen Labors vergüten, mit denen sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Die Vergütungen sollen dabei tiefer ausfallen als die behördlich festgelegten Tarife. Gemäss H+ würde somit die Untertarifierung auf einen weiteren Bereich ausgeweitet werden, der heute noch kostendeckend erbracht werden kann.

H+ empfiehlt sowohl die Initiative als auch den indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung. Das Geschäft geht in den Ständerat.

Beitragsbild: Mikhail Nilov auf Pexels

   

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