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28. Februar 2022

Beginn der Fühjahrssession 2022

Nationalrat will doch ein Kostenmonitoring

Der Nationalrat will nun doch ein Monitoring mit Korrekturmöglichkeiten im Gesundheitswesen. Daran beteiligen sollen sich alle Leistungserbringer, auch die Kantone sollen einbezogen werden.

Leistungserbringern und Versicherern will der Nationalrat im Rahmen der Vorlage zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (19.046) nun doch ein gemeinsames Kostenmonitoring und allenfalls nötige Korrekturen vorschreiben. Beide Kammern hatten diese vom Bundesrat beantragte Kostensteuerung 2021 mit knappen Mehrheiten bereits aus der Vorlage gestrichen.

Auf früheren Entscheid zurückgekommen

Der Nationalrat entschied nun aber am 28. Februar 2022 erneut darüber, weil die Gesundheitskommission (SGK-N) auf diesen früheren Entscheid zurückgekommen war, wobei die Kommissionsmehrheit beantragt hatte, den Passus wegzulassen. Doch mit 103 zu 87 Stimmen, bei 5 Enthaltungen setzte sich im Rat die Minderheit durch.

Die Minderheit will die Vorlage des Bundesrates zudem noch verbessern. Sie beantragte – ergänzend zum Bundesrat – auch kantonale Tarifverträge einzubeziehen. Nur mit einem gemeinsamen Ansatz könne eine spürbar bessere Kostendämpfung erreicht werden. Einen Antrag, die Diskussion über das Kostenmonitoring zusammen mit zwei Volksinitiativen von Mitte und SP zu führen, lehnte der Rat ab. H+ hatte sich hierfür stark gemacht.

Berset: Wichtiges Werkzeug

Gesundheitsminister Alain Berset nannte die vom Bundesrat gewollte Bestimmung ein wichtiges Werkzeug, das keine Rationierungen zur Folge habe. «Es geht darum, den Kostenanstieg auf das medizinisch vertretbare Mass zu beschränken.»

Mit 98 zu 97 Stimmen abgelehnt hat der Nationalrat die Möglichkeit für Krankenkassen und Leistungserbringer, günstigere Tarife auszuhandeln als sie die Tarifvereinbarungen vorsehen. Von den Einsparungen hätten hauptsächlich die Versicherten profitieren sollen. Der Nationalrat folgt nun aber dem Ständerat.

Einig sind sich die Räte weiter darüber, dass parallel-importierte Generika weiterhin eine Zulassung benötigen. Der Nationalrat hätte diese Vorschrift anfänglich streichen wollen, schloss sich nun aber dem Ständerat an. Die grosse Kammer will allerdings Vereinfachungen für diese Importe und schuf damit eine Differenz zum Ständerat.

Beide Kammern sagen Ja zu Beschwerderecht für Kassenverbände

Geeinigt haben sich die Räte auch auf ein Beschwerderecht für Krankenkassenverbände gegen Spitalplanungs-Entscheide in den Kantonen. Der Nationalrat hatte ein solches Recht zunächst abgelehnt und eine Minderheit hatte dabei bleiben wollen. Sie unterlag aber mit 94 gegen 98 Stimmen.

Bereits in der ersten Beratungsrunde gestrichen haben die Räte ein Referenzpreissystem für Generika. Ein erstes Paket mit weniger umstrittenen Massnahmen für die Senkung der Kosten verabschiedete das Parlament im vergangenen Juni.

Die Vorlage geht zurück in den Ständerat.

Beitragsbild: Nina Hürlimann / Pixabay

   

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