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26. Oktober 2021

Focus Gemeinwirtschaftliche Leistungen

Zukunft der GWL

Mit GWL für den Krisenfall planen

Competence Jérôme Cosandey

Jérôme Cosandey

Directeur romand, Avenir Suisse, Lausanne et Zurich

jerome.cosandey@avenir-suisse.ch

Das Gesetz erlaubt GWL zur «Aufrechterhaltung der Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen». Diese vage Formulierung, welche die Kantone sehr unter-schiedlich auslegen, wird oft kritisiert. Eine Positivliste festzulegen, mit den Tätigkeiten, die als GWL angesehen werden können oder einer Negativliste mit dem Ausschluss bestimmter Leistungen, wäre jedoch wenig sinnvoll und würde keine ausreichende Differenzierung zwischen den Spitälern ermöglichen. Es ist Sache der Kantone, ihre Bedürfnisse zu definieren und die entsprechenden Leistungsaufträge zu erteilen und zu finanzieren. Um sicherzustellen, dass es sich bei den GWL nicht um versteckte Subventionen handelt, die Ineffizienzen kaschieren und den Wettbewerb verzerren, müssen die kantonalen Regierungen und Parlamente Transparenz bei der Verwendung der GWL einfordern. Die Pandemie hat neue Bedürfnisse ans Licht gebracht, vor allem in Bezug auf Personalreserven und Intensivbetten. Die Gesundheitsakteure müssen also neue Modelle definieren. So könnte die öffentliche Hand mit GWL eine ergänzende Ausbildung von Pflegenden und Ärzten finanzieren, die es den Spitälern ermöglichen würde, im Krisenfall zusätzliche Fachkräfte bereitzustellen.

   

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