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6. Mai 2022

Erster Vertrag dieser Art

Meilenstein für die Qualitätsentwicklung und Patientensicherheit

H+, santésuisse und curafutura haben gemeinsam einen Qualitätsvertrag für Spitäler und Kliniken beim Bundesrat eingereicht.

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) fordert im neuen Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). H+, santésuisse und curafutura haben in Partnerschaft mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) einen Vertrag abgeschlossen, den sie nun beim Bundesrat eingereicht haben. Der Vertrag kann bei seiner Genehmigung in Kraft treten.

Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Die systematische Weiterentwicklung des Vertrags ist bereits festgelegt. Die Vertragspartner haben weitreichende Elemente vereinbart, anhand welcher die Spitäler und Kliniken Qualität und Patientensicherheit verbindlich, einheitlich und transparent entwickeln. Es wurden Themenbereiche definiert, in denen die Spitäler und Kliniken künftig validierte Massnahmen umsetzen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sicherstellen müssen.

Unabhängiges Kontrollorgan

Ein unabhängiges Kontrollorgan wird die Qualitätsentwicklung in den Spitälern und Kliniken individuell und stichprobenartig überprüfen. Die Auswahl erfolgt basierend auf Resultaten der bereits heute bestehenden nationalen Qualitätsmessungen, z. B. des nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ), oder durch Zufallsprinzip. Die Ergebnisse der Überprüfung sowie eine Selbstdeklaration werden für jeden Spital- oder Klinikstandort transparent publiziert.

Bewährtes integrieren

Der Qualitätsvertrag berücksichtigt die breite Palette bereits umgesetzter Qualitätsaktivitäten von Spitälern und Kliniken und ermöglicht darüber hinaus eine nahtlose Integration verschiedener bestehender und zukünftiger Qualitätsinitiativen. Auch international etablierte Mechanismen zur Überprüfung der Qualitätsentwicklung wurden berücksichtigt. Bereits bestehende Strukturen hinsichtlich der Qualität werden bei der Umsetzung helfen, dazu gehört insbesondere der ANQ.

   

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