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7. November 2022

Massnahmen gegen die Verschwendung von Medikamenten

Der Bundesrat will den Einzelverkauf von Antibiotika prüfen und hat die Verschwendung von Medikamenten analysiert. Zudem setzt das BAG die Überprüfung der Arzneimittelpreise in den nächsten drei Jahren fort.

Aus dem vom Bundesrat verabschiedeten Bericht zum Postulat «Stopp der Medikamentenverschwendung!» geht hervor, dass die Informationen über das Ausmass der Medikamentenverschwendung in der Schweiz lückenhaft sind. Einige Schätzungen gehen von einer Verschwendung von fünf Prozent der ambulant abgegebenen Arzneimittel in der Schweiz aus. 2019 wären demnach Kosten von rund 363 Millionen Franken zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) entstanden.

Arzneimittelverschwendung lässt sich hauptsächlich mit Überversorgung und fehlender Therapietreue erklären.

Die Verschwendung von Medikamenten ist also nicht nur ein Qualitätsproblem, sondern auch ein kostentreibender Faktor. Laut dem Bericht lässt sich die Verschwendung von Arzneimitteln hauptsächlich mit Überversorgung und fehlender Therapietreue erklären. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Massnahmen, die von Bund, Kantonen und privaten Akteuren für einen effizienteren Einsatz von Arzneimitteln ergriffen wurden, weitergeführt werden müssen.

Einzelverkauf von Antibiotika prüfen

Darüber hinaus will der Bundesrat prüfen, ob die Einzelabgabe von Antibiotika schweizweit eingeführt werden soll, wie dies von der Motion «Einzelverkauf von Medikamenten: Wagen wir den Versuch!» gefordert wird. Mit der Einzelabgabe von Antibiotika sollen die korrekte Einnahme gefördert, eine unsachgemässe Entsorgung verhindert und Antibiotikaresistenzen reduziert werden.

Die heutige Praxis erhöht das Risiko, dass die restlichen Antibiotika-Tabletten aufbewahrt und später ohne ärztliche Verschreibung eingenommen werden.

Wie alle Arzneimittel werden Antibiotika im ambulanten Bereich in der Originalverpackung abgegeben. Die Anzahl Tabletten entspricht einem durchschnittlichen Bedarf. Studien aus der Schweiz und aus Frankreich zeigen aber, dass etwa die Hälfte der Packungen nicht mit der verschriebenen oder empfohlenen Menge übereinstimmt. Die Tabletten, die übrigbleiben, werden meist in der Hausapotheke aufbewahrt und später teilweise ohne ärztliche Verordnung eingenommen. Der Bundesrat beauftragt das eidgenössische Departement des Innern (EDI), die offenen Fragen zur Einzelabgabe von Antibiotika im Rahmen der Strategie gegen Antibiotikaresistenzen (StAR) vertieft zu prüfen – insbesondere die Frage, welche gesetzliche Anpassungen nötig sind.

Bundesrat überprüft die Medikamentenpreise weiterhin

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat im Rahmen der seit 2017 durchgeführten dreijährlichen Überprüfung für das Jahr 2022 die Preise von gut 300 Arzneimitteln um durchschnittlich 10 Prozent gesenkt. Es werden aufgrund dieser Überprüfung Einsparungen von mindestens 60 Millionen Franken erwartet. Dank der Überprüfungsperiode 2020 bis 2022 rechnet das BAG somit mit Einsparungen von mindestens 250 Millionen Franken.

In den Jahren 2020-2022 wurden praktisch alle in der Spezialitätenliste aufgeführten Arzneimittel überprüft.

Mit der Überprüfung des Jahres 2022 ist die zweite Überprüfungsrunde abgeschlossen. In den Jahren 2020-2022 wurden praktisch alle in der Spezialitätenliste aufgeführten Arzneimittel überprüft. In der ersten Überprüfungsrunde 2017 bis 2019 wurden Einsparungen von rund 470 Millionen Franken realisiert. Nächstes Jahr beginnt die dreijährliche Überprüfungsrunde erneut. Überprüft werden wie bereits in den Jahren 2017 und 2020 die Preise von Arzneimitteln u. a. aus den Bereichen Gastroenterologie und Onkologie.

Beitragsbild: Steve Buissinne sur Pixabay

   

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