Seit 1996 haben sich die Gesundheitskosten auf über 80 Milliarden Franken mehr als verdoppelt, die Bruttokosten zulasten der OKP haben sich sogar fast verdreifacht. Diese Kostensteigerung ist wesentlich auf den demografischen Wandel und den medizinisch-technischen Fortschritt zurückzuführen. Es besteht aber trotzdem Potenzial für Kosteneinsparungen.
Die Kantone stellen sich – mit Ausnahmen – hinter die beiden Kostendämpfungspakete des Bundesrates. Leider ging das Parlament aber beim ersten Paket nicht auf die Forderung der Kantone ein, diese an der neuen Tariforganisation im ambulanten Bereich zu beteiligen. Spätestens wenn die Kantone – wie bei EFAS angedacht – in Zukunft die ambulanten Leistungen mitfinanzieren, ist die Beteiligung der Kantone aus Sicht der GDK zwingend. Bei den umstrittenen Elementen des ersten Pakets sprechen sich die Kantone klar gegen die vom Nationalrat eingebrachte Aufhebung des Gewinnverbots der Krankenkassen in der Grundversicherung aus.
Die GDK stellte sich in der Vernehmlassung grundsätzlich hinter die im zweiten Paket vorgeschlagenen Massnahmen. Bei der Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der OKP, deren Beratung vorgezogen wird, sollen Bund und Kantone jedes Jahr eine Obergrenze für das Kostenwachstum definieren. Eine jährliche Anpassung dieser Zielvorgabe durch die Kantone erachtet die GDK aber als nicht praktikabel. Für die Kantone ist v. a. die Stärkung der koordinierten Versorgung prioritär. Diese senkt nicht nur die Kosten, sondern führt auch zu Innovation in der Versorgung und zu besseren Behandlungsergebnissen.
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