Die Spitäler und Kliniken leiden unter einer chronischen Unterfinanzierung von Leistungen in der Grundversicherung (OKP). Im ambulanten Bereich erreicht die fehlende Deckung bald 30 Prozent der Kosten; im stationären Bereich sind es rund 10 Prozent (siehe Positionspapier von H+).
Die Inflation, der Fachkräftemangel und die daraus resultierenden Lohnerhöhungen bedeuten für die Spitäler und Kliniken nochmals zusätzliche Kosten und Investitionen, die sie eigentlich über die Tarife finanzieren sollten, aber nicht mehr können.
Zudem fehlt in den OKP-Tarifen seit Jahrzehnten eine faire Berücksichtigung der Kostenentwicklung der letzten Jahre. Notwendige Investitionen in den technologischen und digitalen Fortschritt, der Trend zur Ambulantisierung und die zunehmende Regulierung durch die Gesetzgeber tragen zu einer weiteren Verschlechterung der finanziellen Lage bei.
Die Inflation ist dabei nur ein Element. Es zeigt sich aber, dass sie aktuell und in den kommenden Jahren den finanziellen Druck weiter verstärken wird. Dem gegenüber stehen politische Forderungen, die Gesundheitskosten zu senken. Doch diese sind mit Blick auf die Versorgungssicherheit und Qualität mit Augenmass zu wählen.
Dreh- und Angelpunkt in dieser Diskussion sind die Tarife, welche die Spitäler und Kliniken nicht einfach anpassen können, da sie zwischen Spitälern und Versicherern verhandelt werden müssen. Zwar können die Spitäler und Kliniken über ihre einheitlichen und transparenten Kostendaten sehr wohl steigende Kosten nachweisen, doch haben die Versicherer nur wenig Interesse und Anreize die Spitaltarife – sei es im ambulanten oder im stationären Bereich – mit Blick auf die steigenden Prämien anzupassen.
Um die Versorgung nachhaltig zu sichern, braucht es daher eine sofortige Anpassung der Tarife um 5 Prozent sowie eine sukzessive Erhöhung der ambulanten Tarife in den kommenden vier Jahren um gesamthaft 15 Prozent, damit die bis anhin chronische Unterdeckung endlich abgefedert wird. Ebenso müssen die Tarife künftig prospektiv indexiert und so der Teuerung angepasst werden.
Mit diesen Anliegen stossen die Spitäler und Kliniken jedoch beim Bundesrat auf taube Ohren. Dieser versteckt sich hinter geltenden Regelungen des KVG, welche keine automatische Anpassung der Tarife an die Teuerung vorsehen. Gemäss Bundesrat orientieren sich die Tarife bereits an den transparent ausgewiesenen Kosten einer effizienten Leistungserbringung.
Was die Umsetzung der Pflegeinitiative betrifft, haben die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) sowie die Berufsverbände und Gewerkschaften (SBK, Syna, Unia, VPOD) erkannt, dass es Anpassungen braucht und sich zusammen mit den Arbeitgeberverbänden auf gemeinsame Grundsätze geeinigt (siehe «Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung der Pflegeinitiative»). Doch nun müssen nach Worten auch Taten folgen und die Tarife angepasst werden. Nur so ist auch künftig die Versorgungssicherheit und die Qualität der Gesundheitsversorgung gewährleistet.
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