Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat 2020 eine externe Evaluation über die Bewältigung der COVID-19-Pandemie bis im Sommer 2021 in Auftrag gegeben. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass Bund und Kantone die Pandemie grundsätzlich gut bewältigt und meist angemessen auf die Bedrohung reagiert haben. Die Analyse zeigt aber auch auf, dass die Krisenvorbereitung teils nicht genügte und das Krisenmanagement zu Beginn in einzelnen Bereichen nicht optimal funktionierte. Sie formuliert Empfehlungen an das BAG, die teilweise im Laufe der Pandemie bereits umgesetzt wurden.
Der Bundesrat möchte sicherstellen, dass dem Bund einzelne Instrumente zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie auch über das Jahr 2022 hinaus zur Verfügung stehen. Er hat entschieden, beim Parlament eine punktuelle Verlängerung des COVID-19-Gesetzes bis zum Sommer 2024 zu beantragen, etwa für die Entwicklung von COVID-19-Arzneimitteln, für die Ausstellung von COVID-Zertifikaten, insbesondere für Auslandreisen, oder für die Übernahme der Testkosten. Die Vorschläge gehen vorerst bis am 9. Mai 2022 bei den Kantonen in die Konsultation; die Verabschiedung der Botschaft ist vor der Sommersession 2022 geplant.
Beitragsbild: Der Bundesrat schlägt vor, einige Bestimmungen des COVID-Gesetzes zu verlängern, wie z. B. die Übernahme der Kosten für Tests, die durch die öffentliche Hand im Interesse der öffentlichen Gesundheit durchgeführt werden. Ab Januar 2023 sollen jedoch die Kantone für die Kosten aufkommen und für ausreichende Testkapazitäten sorgen. (HUG/Louis Brisset)