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24. August 2021

Focus Kostensteuerung

«Globalbudget»

H+ ist gegen einen Systemwechsel

Die Massnahmen des Bundes zur Kostendämpfung sind in unterschiedlichen Stadien der parlamentarischen Beratung. H+ will insbesondere keinen Systemwechsel und lehnt ein «Globalbudget» ab.
Competence Markus Trutmann

Autor

Markus Trutmann

Leiter Geschäftsbereich Politik, Mitglied der Geschäftsleitung, H+ Die Spitäler der Schweiz

markus.trutmann@hplus.ch

Das Massnahmenpaket 1a beinhaltet Bestimmungen über die nationale Tariforganisation im ambulanten Bereich, über die Tarifstrukturen des Einzelleistungstarifs und der ambulanten Pauschalen sowie über Pilotprojekte. Es wurde von der Bundesversammlung am 18. Juni 2021 verabschiedet. H+ begrüsst den Durchbruch bei den ambulanten Pauschalen. Ambulante Pauschalen sind eine sinnvolle kostendämpfende Massnahme, die effizient erbrachte Leistungen honoriert und Übertarifierungen weitgehend verunmöglicht. Nun sind die Tarifpartner gefordert, diesen Bestimmungen Leben einzuhauchen.

Das Massnahmenpaket 1b beinhaltet als wichtigste Massnahme ein Referenzpreissystem für Generika. Diese Massnahme wurde im Nationalrat in der Sondersession 2020 verworfen und wird dieses Jahr im Ständerat behandelt werden. H+ lehnt ein solches Referenzpreissystem ab. Die Durchdringung des schweizerischen Arzneimittelmarktes mit Generika ist mit 23 Prozent im Vergleich zu anderen Ländern wie z. B. Deutschland (81 Prozent) ausserordentlich schwach. Dieses Problem wiegt wesentlich schwerer als die zugegebenermassen hohen Generikapreise und sollte mit einer Korrektur der Fehlanreize bei der Medikamentenabgabe angegangen werden.

«Globalbudget»: Kein Systemwechsel

Das Massnahmenpaket 2 (MPK 2) beinhaltet u. a. die vieldiskutierte Zielvorgabe bzw. Kostenziele. Diese Vorlage ist in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung gestossen. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, die Zielvorgabe aus dem MPK 2 herauszunehmen, zu überarbeiten und neu als Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte zu positionieren. Unter Zielvorgabe versteht der Bundesrat verbindliche Vereinbarungen von Kostenzielen, die eine direkte Steuerung des Ausgabenwachstums in der Grundversicherung ermöglichen. Kostenziele entsprechen somit einer Budgetrestriktion. Einen verbindlichen Charakter erhalten sie aufgrund vorab definierter Sanktionsmechanismen. Falls sich die Tarifpartner nicht einigen können, ist im MTK 2 vorgesehen, dass Bund und Kantone die Korrekturmassnahmen subsidiär diktieren. Aufgrund dieser Vorgaben besteht kein Zweifel daran, dass die Zielvorgabe einem klassischen Globalbudget entspricht. H+ lehnt diesen tiefgreifenden Systemwechsel ab, weil er die hohe Qualität der Versorgung und die Innova­tionskraft des Schweizer Gesundheitswesens infrage stellt.

Keine zusätzlicher Regulierungsbedarf

Als wichtigste im MPK 2 verbliebene Elemente sind die «Erstberatungsstelle für Patienten» und die «Netzwerke zur koordinierten Versorgung» zu nennen. H+ lehnt beide Massnahmen ab. Der Anteil der Versicherten in Managed-Care-Modellen liegt heute schon bei etwa 70 Prozent und nimmt weiter zu. Eine zusätzliche Regulierung ist daher entbehrlich.

Bei der Massnahme «Netzwerke zur koordinierten Versorgung» handelt es sich um den Versuch, Führung, Führungsinstrumente, personelle Zusammensetzung, Funktionsweise und Leistungsinhalte von neuen Leistungserbringern auf Gesetzesstufe zu regeln. Das Vorhaben steht im Widerspruch zur liberalen Wirtschaftsordnung der Schweiz und zu den Prinzipien des regulierten Wettbewerbs des KVG.