Das EPD wird schrittweise weiterentwickelt und verbessert. Verschiedene Leistungserbringer wie Akutspitäler, Rehabilitationskliniken oder psychiatrische Kliniken sind verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen. Für alle anderen Gesundheitsfachpersonen ist die Teilnahme am EPD freiwillig. Alle Menschen in der Schweiz, auch gesunde Personen, können ein EPD eröffnen. Für das EPD gelten die höchsten Sicherheitsstandards, die dank ihrer Verankerung im Gesetz auch rechtlich durchgesetzt werden können.
Einfacher Informationsaustausch
Zu Beginn werden im EPD vor allem Unterlagen im PDF-Format ausgetauscht, doch schon bald lassen sich auch interaktive Formate in die EPD-Plattform einbinden. Damit können beispielsweise Ärztinnen und Ärzte die Übersicht der aktuellen Medikation ihrer Patientinnen und Patienten direkt im EPD anpassen. Je mehr Menschen ein EPD eröffnen und ihre Behandelnden bereit sind, die wichtigsten Unterlagen im Dossier abzulegen, desto grösser ist der Nutzen des EPD. Ziel ist es, dass alle Gesundheitsfachpersonen, die eine Patientin oder einen Patienten betreuen, jederzeit Zugriff auf die gleichen Informationen haben. Damit wird der Informationsfluss in einer Behandlung besser und effizienter.
Höhere Behandlungsqualität und Patientensicherheit
Das EPD funktioniert in der ganzen Schweiz über die Kantonsgrenzen hinaus und auch zwischen den verschiedenen EPD-Anbietern. Dadurch stehen Gesundheitsfachpersonen wichtige Patienteninformationen digital zur Verfügung. Dies erhöht die Sicherheit einer Therapie und senkt das Risiko von Fehlentscheiden. Unnötige oder doppelte Behandlungen, potenziell gefährliche Wechselwirkungen oder eine Fehlmedikation können vermieden werden. Deborah Brogle, Pflegeexpertin Neurologie/Neurochirurgie am Kantonsspital St. Gallen ist überzeugt, dass das EPD den interprofessionellen Austausch erleichtert: «Wer auf digitale Transformation setzt, kann im analogen Leben besser helfen.»