Am 14. Januar 2022 hat die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK-NR) die Beratungen über die beiden Volksbegehren «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative) (21.063) und «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative) (21.067) sowie über die beiden vom Bundesrat dazu vorgelegten indirekten Gegenvorschläge aufgenommen. Zuvor hatte sie Vertretungen des Initiativkomitees, der Kantone, der Versicherer und der Versicherten sowie der Leistungserbringer angehört. Die Kommission trat mit 17 zu 8 Stimmen und mit 14 zu 11 Stimmen auf beide indirekten Gegenvorschläge ein. Angesichts des engen thematischen Zusammenhangs will sie die Gegenvorschläge koordiniert beraten, und zwar zunächst in einer Subkommission, falls das Büro des Nationalrates mit deren Einsetzung einverstanden ist. Die Vorlagen sollen für die Sommersession 2022 bereit sein.
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