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14. Juni 2022

FOCUS AMBULANTE FINANZIERUNG

Sicht der Kantone

EFAS ist noch nicht mehrheitsfähig

Competence Tobias Bär

Autor

Tobias Bär

Kommunikationsverantwortlicher, Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK)

tobias.baer@gdk-cds.ch

Die Kantone bieten Hand für die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS). Aber nur, wenn die Vorlage auch die KVG-Pflegeleistungen in den Pflegeheimen und der Spitex umfasst, erinnert Tobias Bär im Namen der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK).

«Mit der blossen Umleitung von Finanzströmen lässt sich dieses Ziel aber nicht erreichen. Für eine echte Korrektur falscher Anreize braucht es eine bessere Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen, also eine Stärkung der integrierten Versorgung. Gleichwohl hat die EFAS-Allianz im Januar mitgeteilt, dass die Diskussion über die Integration der Langzeitpflege erst geführt werden könne, wenn die dazu notwendigen Grundlagen vorhanden seien», bedauert er.

Im Sinne eines Kompromisses können sich die Kantone eine etappenweise Einführung vorstellen. «Nun hat der Ständerat die Gelegenheit, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten.» Zudem muss eine steuer- und prämienverträgliche Finanzierungslösung gefunden werden und wenn die Kantone neu auch die ambulanten Leistungen mitfinanzieren, müssen sie auch die Verwendung der Steuermittel ausreichend kontrollieren können. Die Kantone müssen ferner angemessen an der neuen Tariforganisation beteiligt werden und es braucht eine zeitgemässe Tarifstruktur.

Beitragsbild: Aide et soins à domicile Suisse/KEYSTONE/Gaëtan Bally

   

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