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23. Mai 2022

Druck auf die Tarifpartner

Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) hat sich u. a. zur Finanzierung des ambulanten Bereichs, zu Bagatellfällen im Spitalnotfall, zu den Krankenkassenprämien und zur Ärztezulassung geäussert.

Die SGK-N bedauert, dass es den Dachverbänden der Versicherer, der Spitäler und der Ärzteschaft bisher nicht gelungen ist, sich zu einigen, wie die veraltete Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen (TARMED) abgelöst werden soll. Mit 24 zu 1 Stimmen beschloss sie, ein Postulat einzureichen (22.3505), mit welchem der Bundesrat beauftragt werden soll zu prüfen, wie er mittels Kürzungen von TARMED-Positionen ein weiteres Kostenwachstum solange stoppen kann, bis die Tarifpartner eine gemeinsame neue Tarifstruktur vereinbart haben, die vorrangig auf die pauschale Abgeltung ambulanter Leistungen setzt.

TARDOC-Bericht veröffentlichen

In einem Schreiben bittet die SGK-N den Bundesrat, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit der Bericht, den das Bundesamt für Gesundheit (BAG) anlässlich der Prüfung des vorgeschlagenen Tarifs TARDOC erstellt hat, veröffentlicht werden kann.

Nein zur Gebühr für Bagatellfälle im Spitalnotfall

Bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Notfälle in Spitälern. Gebühr für Bagatellfälle» (17.480) hörte die SGK-N Vertreterinnen und Vertreter von Spitälern (darunter auch von H+), der Ärzteschaft, der Krankenversicherer, Patient:innen sowie Konsument:innen an. Die Kommission kam zum Schluss, dass eine solche Gebühr weniger als erwartet nützen und vielmehr zu beträchtlichem Aufwand und Unsicherheiten führen würde. Sie beantragte deshalb mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative abzuschreiben.

Kommission will zwei Milliarden Franken mehr Prämienverbilligungen

Den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämienverbilligungsinitiative)» (21.063) hat die SGK-N in der Gesamtabstimmung angenommen und schlägt dabei einige Änderungen an dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Modell vor. In der Summe dürften Bund und Kantone zusammen rund 2,2 Milliarden Franken zusätzlich für die Prämienverbilligung aufwenden. Die Kommission beantragt hingegen, die Volksinitiative abzulehnen.

Zudem möchte die SGK-N eine Ausnahmeregelung einführen, durch die verhindert wird, dass es nach dem Inkrafttreten der neuen Zulassungsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte zu einem Ärztemangel kommt.

   

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