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27. April 2023

Teilrevision des Ausführungsrechts zum HFG

Bundesrat will Regeln der Humanforschung optimieren

Seit 2014 schützen das Humanforschungsgesetz (HFG) und seine Verordnungen Personen, die an Humanforschungsprojekten teilnehmen. Eine Evaluation von 2019 hat den Bundesrat zu einer Aktualisierung des Verordnungsrechts bewogen.

Der Bundesrat nimmt die Empfehlungen einer Evaluation aus dem Jahr 2019 auf. Die vorgeschlagene Revision berücksichtigt den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt, vor allem in der Digitalisierung.

Neu sollen die elektronische Einwilligung zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt ermöglicht und gleichzeitig der Datenschutz und die Datensicherheit gestärkt werden.

So soll neu die elektronische Einwilligung zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt ermöglicht werden, was wiederum neue Forschungsmöglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig will der Bundesrat den Datenschutz und die Datensicherheit stärken, indem entsprechende Kompetenzen bei Forschenden und Vollzugsbehörden verlangt werden sollen.

Der Bundesrat will den administrativen Aufwand für Forschende reduzieren.

Wo es sinnvoll erscheint, sollen die Anforderungen für klinische Versuche an das EU-Recht angepasst werden, etwa bei der Dokumentation und Meldung von Nebenwirkungen und der Berichterstattung. Damit soll der administrative Aufwand für Forschende, insbesondere bei der Durchführung von multinationalen klinischen Versuchen, reduziert werden. Gleichzeitig sollen die vorteilhaften Bestimmungen des Schweizer Rechts beibehalten werden.

Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird geklärt. So wird die Schweizerische Vereinigung der Forschungsethikkommissionen (Swissethics) explizit im Verordnungsrecht verankert und mit klar definierten Aufgaben der Koordination zwischen den kantonalen Ethikkommissionen betraut. Damit will der Bunderat bestehende Doppelspurigkeiten beseitigten.

Versuchsresultate müssen publiziert werden

Neu müssen die Resultate klinischer Versuche alle zeitnah und in einer für Laien verständlichen Form veröffentlicht werden.

Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsanpassungen am 26. April 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Diese läuft bis am 16. August 2023.

   

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