Ende März 2022 hob der Bundesrat die letzten Massnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 auf und beendete die besondere Lage. Die epidemiologische Entwicklung bleibt aber unsicher. Deshalb sind bis mindestens im Frühling 2023 eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig.
Der Bundesrat hat nun ein Grundlagenpapier verabschiedet, das die Ziele und Aufgabenverteilung in dieser Übergangsphase festhält. Mit dem Wechsel in die normale Lage ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Kantone zuständig dafür, allfällige Massnahmen wie Isolation, Maskenpflicht oder Zugangsbeschränkungen anzuordnen und untereinander zu koordinieren; der Bund unterstützt sie bei Bedarf, etwa mit Empfehlungen. Der enge Austausch zwischen Bund und Kantonen soll weitergeführt werden.
Das Parlament hat in der Wintersession 2021 im COVID-19-Gesetz festgelegt, dass die Kantone die nötigen Spitalkapazitäten bestimmen müssen. Zudem hat es die bisherige finanzielle Zuständigkeiten bestätigt und auf eine finanzielle Beteiligung des Bundes verzichtet. Die Kantone möchten aber auf eine klare Festlegung des Kapazitätsausbaus verzichten. Die Kantone fordern zudem vom Bund eine stärkere finanzielle Beteiligung beim Ausbau der Spitalkapazitäten. Eine Erhöhung der Kapazitätsreserven ist nach den Erfahrungen aus den letzten beiden Jahren notwendig.