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1. Januar 2022

ST Reha tritt in Kraft

Der Bundesrat hat per Anfang Januar 2022 die neue, schweizweit einheitliche Tarifstruktur für den stationären Bereich der Rehabilitation (ST Reha) genehmigt.

Die Revision der Spitalfinanzierung, die 2009 in Kraft getreten ist, sieht für alle stationären Bereiche die Einführung leistungsbezogener Pauschalen vor, die auf einer schweizweit einheitlichen Struktur beruhen.

Neue Tarifstruktur für stationäre Rehabilitation ST Reha

Per 1. Januar 2022 tritt nun auch für die stationäre Rehabilitation eine leistungsbezogene Tarifstruktur in Kraft, welche die Tarifpartner vereinbart und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt haben. Die neue Tarifstruktur ST Reha 1.0 ist ein Patientenklassifizierungssystem, welches die Zuteilung der Patienten in verschiedene Rehabilitations-Kostengruppen (RCG) ermöglicht. Jeder RCG werden relative Kosten (oder Kostengewichte) pro Tag zugewiesen. Die effektive Vergütung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ergibt sich aus der Multiplikation der relativen Kosten mit der Aufenthaltsdauer und dem Basisfallpreis (oder der Baserate). Letzteres wird zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern in individuellen Tarifverhandlungen vereinbart.

Genehmigung SwissDRG und TARPSY

Die vom Bundesrat genehmigte Version 11.0 der SwissDRG-Tarifstruktur zur Entschädigung stationärer Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser im Rahmen der OKP wird per 1. Januar 2022 eingeführt. Zudem hat der Bundesrat die Version 4.0 der schweizweit einheitlichen Tarifstruktur TARPSY genehmigt, welche ebenfalls ab 1. Januar 2022 anwendbar sein wird. Diese Tarifstruktur ermöglicht die Abgeltung stationärer psychiatrischer Behandlungen mittels leistungsbezogener Tagespauschalen, die von der OKP übernommen werden.

   

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