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3. Juni 2022

BAG und EDI

Botschaft COVID-19-Gesetz und Untersuchung zu Impfstoff-Beschaffung

Der Bundesrat möchte einzelne Bestimmungen des COVID-19-Gesetzes bis Juni 2024 verlängern, etwa für die Übernahme der Testkosten und die Ausstellung von COVID-Zertifikaten. Das EDI hat ferner eine Untersuchung zur Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen eingeleitet.

Mit der Rückkehr in die normale Lage per 1. April 2022 haben die Kantone wieder die Hauptverantwortung in der Bewältigung der COVID-19-Epidemie übernommen. Dem Bund sollen aber weiterhin einzelne bewährte Instrumente zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung stehen. Der Bundesrat möchte deshalb einzelne Bestimmungen des COVID-19-Gesetzes bis Juni 2024 verlängern, etwa für die Übernahme der Testkosten und die Ausstellung von COVID-Zertifikaten. Der Bundesrat hat die Botschaft mit den Gesetzesänderungen ans Parlament überwiesen.

Kantone sollen ab Anfang 2023 die Testkosten tragen.

Anders als in der Konsultation soll der Bund noch bis Ende März 2023 die Teststrategie festlegen und die Verantwortungen für die Testungen sowie die Abrechnung übernehmen. Ab 1. Januar 2023 sollen allerdings die Kantone die Testkosten tragen. Ab dem 1. April 2023 soll dann die vollständige Verantwortung für das Testsystem zu den Kantonen wechseln.

Untersuchung zur Beschaffung von Impfstoffen

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat ferner eine Administrativuntersuchung zur Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen eingeleitet. Bundesrat Alain Berset hat die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) über möglichen Versäumnisse bei der Impfstoffbeschaffung informiert und in Aussicht gestellt, rasch Transparenz über die eingegangenen Verpflichtungen zu schaffen.

   

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