Bei komplexen Krisen will der Bundesrat Krisenstäbe beschliessen können. Oberste leitende Behörde soll der Bundesrat bleiben.
Der Politisch-Strategische Krisenstab wird von dem in der jeweiligen Krise federführenden Departement geleitet. Seine Aufgabe besteht darin, Anträge an den Bundesrat politisch vorzubereiten und das Krisenmanagement überdepartemental zu koordinieren.
Zusätzlich bildet das federführende Departement bei Bedarf einen Operativen Krisenstab, der die Koordination auf Ebene der Verwaltungseinheiten sicherstellt und die notwendigen Informationen und Grundlagen für den Politisch-Strategischen Krisenstab erarbeitet.
Neu soll ausserdem ein Permanenter Kernstab die Stäbe der Departemente in der Krisenbewältigung unterstützen. Dieser wird aus Mitarbeitenden des VBS, der Departemente und der Bundeskanzlei zusammengesetzt, womit das überdepartementale Krisenmanagement unterstützt wird.
Der Permanente Kernstab ermöglicht dadurch eine bessere Kontinuität, mehr Einheitlichkeit beim Krisenmanagement des Bundes und einen grösseren Wissenserhalt zwischen Krisen. Die Aufgaben des Kernstabs umfassen u. a. den Einbezug relevanter Akteure und die integrale Lagedarstellung.
Der Bundesrat hat das VBS und die Bundeskanzlei bis Ende 2023 mit der Ausarbeitung von Rechtsgrundlagen für die neue Krisenorganisation beauftragt.
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