Das BAG prüft jedes Jahr bei einem Drittel der Arzneimittel der Spezialitätenliste (SL), ob sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Diese Kriterien müssen für jedes Arzneimittel erfüllt sein, damit es von der OKP übernommen wird. Überprüft werden entsprechend auch die Preise der Arzneimittel. Nach drei Jahren ist ein Überprüfungszyklus abgeschlossen.
Die 2024 überprüften Arzneimittel werden z. B. zur Behandlung von Hauterkrankungen sowie Krankheiten des Nervensystems und des Blutes eingesetzt. Bei 55 Prozent der überprüften Originalpräparate wurden Preissenkungen verfügt. Bei 45 Prozent der Originalpräparate ist keine Preissenkung notwendig; diese Arzneimittel sind im Vergleich zu den Referenzländern und im Vergleich zu anderen Arzneimitteln weiterhin wirtschaftlich.
Gleichzeitig mit den Originalpräparaten wurden Generika, Co-Marketing-Arzneimittel und Biosimilars überprüft. Bei knapp 70 Prozent dieser Arzneimittel führt die Überprüfung ebenfalls zu einer Preissenkung.
Das BAG rechnet aufgrund der per 1. Dezember 2024 verfügten Preissenkungen mit Einsparungen von mindestens 90 Millionen Franken.
Die Überprüfung des Jahres 2023 konnte inzwischen mehrheitlich abgeschlossen werden. Es resultieren Einsparungen von mindestens 165 Millionen Franken, mehr als die im letzten Herbst geschätzten 120 Millionen Franken. In den letzten zwei Zyklen von 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 hat die Arzneimittelüberprüfung insgesamt bereits zu Einsparungen von 740 Millionen Franken für die OKP geführt.
Engpässe bei der Arzneimittel-Versorgung nehmen weltweit zu, so auch in der Schweiz. Um die Versorgung mit kostengünstigen Arzneimitteln zu sichern, hat das BAG auch 2024 u. a. bei Arzneimitteln zur Behandlung von Schmerzen oder schmerzhaften Muskelverspannungen wieder Ausnahmen gewährt und auf Preissenkungen verzichtet. Insgesamt wurden in den letzten zwei Jahren rund 90 Ausnahmen gewährt.
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