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6. Dezember 2021

Spitalleistungen

Ambulant vor stationär: Monitoring bestätigt Verlagerung

Das zweite Monitoring zur Einführung einer Liste von ambulant durchzuführenden Eingriffen bestätigt die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich.

Seit Januar 2019 werden bei sechs Gruppen von Eingriffen die Kosten nur noch bei ambulanter Durchführung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Begründete Fälle sind von dieser Regelung ausgenommen. Mehrere Kantone hatten bereits zuvor eigene Listen eingeführt. Diese gehen teilweise über die sechs Gruppen der Eingriffe hinaus, die auf Bundesebene beschlossen wurden.

Pandemie beeinflusst Fallzahlen

Seit der Einführung des Monitorings vor zwei Jahren zeigt sich, dass die stationären Eingriffe abgenommen und ambulante Eingriffe zugenommen haben. Der gewünschte Verlagerungseffekt findet somit statt.

Das zweite Monitoring 2020 des Obsan zeigt, dass der Rückgang der stationären Eingriffe im 2020 schwächer war als noch im Jahr zuvor. Auch die ambulanten Eingriffe sind 2020 im Vergleich zu 2019 etwas zurückgegangen (mit Ausnahme der Eingriffe an den Krampfadern). Es ist davon auszugehen, dass der Rückgang der ambulanten Eingriffe auf die pandemiebedingte Aufschiebung nicht dringender Operationen im Frühjahr 2020 zurückzuführen ist. Der genaue Einfluss der Pandemie kann mit den zur Verfügung stehenden Daten allerdings nicht näher untersucht werden.

Rückgang der Kosten

Das Monitoring zeigt weiter, dass die Gesamtkosten (ambulant und stationär) für die sechs Gruppen der Eingriffe auch 2020 leicht zurückgegangen sind. Während 2019 in der OKP der Rückgang der stationären Kosten durch den Anstieg der ambulanten Kosten kompensiert wurde, sind 2020 die Kosten für ambulante Eingriffe ebenfalls gesunken. Dies ist wahrscheinlich auf den pandemiebedingten Rückgang der ambulanten Eingriffe zurückzuführen.

Beitragsbild: Chamot

   

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