Die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) «Umgang mit Sterben und Tod» bieten Leitplanken zu Themen wie Selbstbestimmung, Leiden und Leidenslinderung sowie der Verzicht auf Nahrung oder lebenserhaltende medizinische Massnahmen. Geregelt wird in den Richtlinien auch die ärztlich assistierte Suizidbeihilfe.
Die Ärztekammer hatte am 25. Oktober 2018 die Übernahme der Richtlinien «Sterben und Tod» in das ärztliche Standesrecht abgelehnt, weil ihr die Bestimmung zur ärztlich assistierten Suizidbeihilfe zu unbestimmt war. Hier gebe es verschiedene wichtige Werte zu berücksichtigen. Einerseits sei die Autonomie der Patient:innen ein Kernanliegen der Ärzteschaft, andererseits müssten nicht-urteilsfähige Patient:innen geschützt werden. Betroffene Urteilsfähige hingegen müssten davor geschützt werden, dass andere Druck auf sie ausüben. Von zentraler Bedeutung seien das Berufsethos und die Suizidprävention.
Bei den überarbeiteten Richtlinien handelt es sich um eine Präzisierung der Vorgängerversion, von der die FMH und die SAMW überzeugt sind, dass sie die verschiedenen betroffenen Interessen und Zielkonflikte nun bestmöglich berücksichtigt.