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5. Mai 2023

Smarter medicine

Fünf unnötige Behandlungen in der Geburtshilfe

Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) ruft mit einer sogenannten «Top-5-Liste» dazu auf, Eingriffe wie z. B. routinemässige Kaiserschnitte in der Geburtshilfe nur einzusetzen, wenn sie einen Mehrwert bringen.

Der gemeinnützige Verein «smarter medicine – Choosing Wisely Schwitzerland» setzt sich gegen medizinische Über- und Fehlversorgung ein, indem er Listen mit grundsätzlich unnötigen Behandlungen veröffentlicht.

Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) hat nun eine «Top-5-Liste» mit unnötigen Behandlungen in der Geburtshilfe erstellt. Darunter gehören das frühzeitige Durchschneiden der Nabelschnur, routinemässige Kaiserschnitte (auch bei Frauen mit früherem Kaiserschnitt) oder Dammschnitte bei vaginalen Geburten.

Interventionen bei einer Geburt können zu jedem Zeitpunkt nötig sein, aber auch potenziell Schaden anrichten. Die Empfehlungen sollen Diskussionen auf Augenhöhe zwischen Frauen bzw. Paaren, Hebammen sowie Ärzt:innen ermöglichen.

Top-5-Liste: Die fünf Empfehlungen auf einen Blick

  • Kein Durchschneiden der Nabelschnur vor der ersten Minute nach Geburt, ausser wenn das Kind medizinische Hilfe braucht.
  • Keine künstliche Geburtseinleitung oder Kaiserschnitt planen vor der 39 0/7 Schwangerschaftswoche, ausser es gibt einen klaren medizinischen Grund dafür.
  • Keine routinemässigen Kaiserschnitte empfehlen oder planen, auch nicht bei Frauen mit früherem Kaiserschnitt.
  • Keine Wehenunterstützung mit Medikamenten bei einer Geburt, ausser es gibt für die Mutter oder das Kind einen medizinischen Grund.
  • Keine routinemässigen Dammschnitte bei vaginalen Geburten.

Beitragsbild: Dee auf Pixabay

   

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