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27. April 2023

Reaktion von H+ auf Mitteilungen des Preisüberwachers

Preisüberwacher berechnet unnütze Benchmarks

Gemäss H+ erlauben weder TARPSY für die stationäre Psychiatrie noch ST Reha für die stationäre Rehabilitation ein Benchmarking analog SwissDRG wie dies der Preisüberwacher vorgenommen hat.

H+ betont im Zusammenhang mit zwei Mitteilungen des Preisüberwachers im neuen Newsletter 2/2023 vom 27. April 2023 klar, dass derzeit weder TARPSY für die stationäre Psychiatrie noch ST Reha für die stationäre Rehabilitation ein Benchmarking analog SwissDRG erlauben.

Benchmarkwerte gemäss Vorstellungen des Preisüberwachers würden die Psychiatrien und die Rehakliniken innert kurzer Zeit in den Konkurs treiben.

Beide Tarifstrukturen sind zu wenig gut differenziert dafür, denn ST Reha wurde erst 2022 eingeführt und TARPSY 2019. Bevor ein Benchmarking möglich ist, müssen die beiden Tarifstrukturen erst anhand der Kosten- und Leistungsdaten der Leistungserbringer verfeinert werden. Preisdifferenzierungen sind in beiden Strukturen zwingend und müssen sich an den Kosten der einzelnen Leistungserbringer orientieren. Benchmarkwerte gemäss Vorstellungen des Preisüberwachers würden die Psychiatrien und die Rehakliniken innert kurzer Zeit in den Konkurs treiben.

Der Preisüberwacher teilt in seinem Newsletter einerseits mit, dass er den benchmarking-relevanten Basispreis für TARPSY berechnet hat, und zwar basierend auf den Kosten- und Leistungsdaten von 69 Schweizer Psychiatriekliniken aus allen 22 Kantonen mit Psychiatriespitälern für jedes Spital. Der Preisüberwacher hat dabei einen nationalen Benchmarkwert von 636 Franken (inkl. Teuerung) ermittelt als Basis für die Empfehlungen an die Kantonsregierungen für die TARPSY-Tarife 2023. Die Durchschnittskosten lagen 2021 in der stationären Psychiatrie bei 722 Franken*. Mit der Teuerung und Lohnentwicklung der Jahre 2022 und 2023 von insgesamt rund 5 Prozent belaufen sich die Durchschnittskosten somit auf rund 760 Franken.

H+ fordert, dass in Zukunft wissenschaftlich anerkannte Benchmarking-Verfahren zur Anwendung kommen, welche exogene, von den Spitälern nicht beeinflussbare Faktoren berücksichtigen.

Andererseits informiert der Preisüberwacher, dass er für die stationäre Rehabilitation angewandte Tarifstruktur ST Reha letztes Jahr einen Benchmarkwert anhand von spitalindividuell berechneten Basispreisen von Rehakliniken aus der ganzen Schweiz definiert hat und dass aktuellen Regierungsratsbeschlüssen zu entnehmen sei, dass die Prüfmethode des Preisüberwachers als nachvollziehbar und rechtskonform eingestuft wird und die Kantonsregierungen darauf basierend ihre Tarifentscheide getroffen haben. Die Durchschnittskosten lagen 2021 in der stationären Rehabilitation bei 805 Franken*. Mit der Teuerung und Lohnentwicklung der Jahre 2022 und 2023 von insgesamt rund fünf Prozent belaufen sich die Durchschnittskosten somit auf rund 845 Franken.

Die Berechnungen der Preisüberwachung werden H+ nicht offengelegt und darum kann der Verband diese auch nicht überprüfen. H+ fordert, dass in Zukunft wissenschaftlich anerkannte Benchmarking-Verfahren zur Anwendung kommen, welche exogene, von den Spitälern nicht beeinflussbare Faktoren berücksichtigen.

Undifferenzierte Kahlschläge in der schweizerischen Spitallandschaft infolge von unfairen und gesetzeswidrigen Benchmarks, unterfinanzierten Tarifen und nicht an die Teuerung angepassten Preisen müssen aufhören, ansonsten wird die Versorgungssicherheit unweigerlich Schaden nehmen.

   

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