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27. April 2023

Medikamente

Zugang zu Arzneimitteln erleichtern

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) erleichtert die Vergütung von in den Apotheken hergestellten Arzneimitteln, um Engpässe zu bekämpfen.

Das EDI hat eine dringliche Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) beschlossen, um die Vergütung von in den Apotheken hergestellten Arzneimitteln zu erleichtern. Zudem hat das EDI auch entschieden, die Vergütung der Teilmengenabgabe von knappen Arzneimitteln zu regeln. Diese Änderungen treten am 1. Mai 2023 in Kraft.

Entsteht ein Engpass bei einem in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführten Arzneimittel, können die Apotheken aus einem Arzneimittel der Spezialitätenliste (SL) oder dessen Wirkstoff hergestellte Magistralrezepturen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verrechnen. Diese Option ist auch vorgesehen, wenn eine andere galenische Form oder Dosierung eines Arzneimittels der SL nötig ist, beispielsweise bei der Herstellung eines Kindersirups anstelle von Tabletten.

Das EDI hat auch beschlossen, in der ALT die Modalitäten zur Vergütung der Teilmengenabgabe von Arzneimitteln gemäss der Wirkstoffliste des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) zu regeln.

Mit diesen Änderungen lässt sich der Zusatzaufwand der Apotheken zur Gewährleistung des Zugangs zu Arzneimitteln besser berücksichtigen. Die Massnahmen sind klar definiert und haben begrenzte Auswirkungen auf die Kosten der OKP.

Beitragsbild: pharmaSuisse

   

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