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1. Dezember 2022

Position von H+

Einheitliche Liste «Ambulant vor Stationär»

H+ Die Spitäler der Schweiz begrüsst die Anpassung des Bundes der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Dadurch werden die Listen ambulant vor stationär des Bundes und der Kantone vereinheitlicht.

Seit 2019 gilt auf Bundesebene eine Liste mit sechs Gruppen von Eingriffen, die in der Regel nur noch vergütet werden, wenn sie ambulant durchgeführt werden, ausser es liegen besondere Umstände vor. Mehrere Kantone gehen noch weiter und führen auf ihren Listen zusätzliche Eingriffe auf. Ein Evaluationsbericht im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) empfiehlt nun, dass die verschiedenen Listen schweizweit harmonisiert werden. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird per 1. Januar 2023 entsprechend angepasst.

H+ Die Spitäler der Schweiz begrüsst die Anpassung des Bundes der KLV und damit die Vereinheitlichung der Listen ambulant vor stationär des Bundes und der Kantone. Dadurch reduziert sich der administrative Aufwand der Spitäler und Kliniken.

Dennoch bleibt die Finanzierung der Spitäler und Kliniken im ambulanten Bereich ungenügend, da die Tarife zu tief sind. Aber auch die Energiekrise sowie die Teuerung und der Fachkräftemangel belasten die Budgets der Spitäler zusätzlich und verschlechtert die finanzielle Situation. Im spitalambulanten Bereich liegt die Unterfinanzierung bei rund 30 Prozent. H+ fordert deshalb Politik und Versicherer auf, alle Tarife dringend um rund fünf Prozent zu erhöhen sowie diese zukünftig prospektiv inflations-indexiert festzulegen.

   

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