
Das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) definiert Vorgaben in zehn Bereichen. Generell gilt: Vorgaben mit geringen Kostenfolgen liegen meist nahe an der heutigen Praxis – entsprechend gering dürfte auch ihre Wirkung auf die Zufriedenheit des Pflegepersonals sein. Umgekehrt haben kostenintensivere Vorgaben eher das Potenzial, die Arbeitsbedingungen substanziell zu verbessern. Analysen¹ zeigen, dass folgende Regelungsbereiche sich finanziell besonders stark auswirken würden:
Normalarbeitszeit von max. 40 Stunden: Eine entsprechende Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit würde über alle Institutionen und Versorgungsbereiche hinweg zu Mehrkosten von rund 600 Millionen Franken pro Jahr führen und einen erhöhten Personalbedarf mit sich bringen. Werden diese Stellen wegen der Fachkräftesituation oder aus finanziellen Gründen nicht besetzt, kann die Arbeitsbelastung in der reduzierten Arbeitszeit steigen. Dies wäre problematisch. Denn zu geringe Personalausstattung und hoher Arbeitsdruck sind ein zentraler Faktor für Berufsaustritte.
Zuschläge für Nachtarbeit (30%), Sonntags- und Feiertagsarbeit (50%) und ungeplante Einsätze (25 bis 50%, je nach Zeitpunkt): Eine entsprechende Erhöhung der Kompensation für Nachtarbeit würde zu Mehrkosten von jährlich bis zu 300 Millionen Franken führen, die Erhöhung der Kompensation an Sonn- und Feiertagen zu zusätzlich bis zu 700 Millionen Franken pro Jahr. Die Zuschläge für ungeplante Einsätze könnten jährlich rund 300 Millionen Franken kosten.
Die Mehrkosten der höheren Zuschläge sind substanziell, adressieren aber ein bestehendes Problem: Nachtdienste sind belastend und wechselnde Arbeitszeiten, Wochenenddienste sowie kurzfristige Einsätze erschweren die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Auch die weiteren geplanten Massnahmen können Kostenfolgen oder weitere Auswirkungen haben. Die Kostenfolgen variieren je nach Arbeitsbedingungen der einzelnen Institutionen und der noch ausstehenden Ausgestaltung der Vorgaben. Die Berechnung beruht daher auf Annahmen zu möglichen Szenarien.
Für die Abschätzungen wurden jeweils nur die Pflegenden berücksichtigt – auf sie zielt das neue Gesetz ab. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Regelungen nur auf diese Berufsgruppe beschränkt werden (können) oder auf weitere Berufsgruppen (z.B. Ärzteschaft, Hotellerie, Hauswirtschaft) übertragen würden. Dann wäre mit höheren Kostenfolgen zu rechnen.
BSS hat ein Berechnungstool entwickelt, mit dem sich die Kostenfolgen der geplanten Vorgaben für einzelne Institutionen oder Bereiche abschätzen lassen. Es verknüpft Annahmen zu den gesetzlichen Vorgaben mit detaillierten Angaben zu den aktuellen Arbeitsbedingungen der jeweiligen Betriebe.

In der Tabelle (siehe oben) werden die Ergebnisse exemplarisch für ein modellhaftes Spital dargestellt. Wo verfügbar, fliessen mittlere Werte der Betriebe (Median) ein, ansonsten Annahmen auf Basis der heutigen Regelung. Das Beispiel-Spital beschäftigt 250 Vollzeitäquivalente; die Lohnkosten einschliesslich Nebenkosten betragen im Durchschnitt 100 000 Franken pro Vollzeitäquivalent und Jahr. Der gesamte Personalaufwand liegt damit bei 25 Millionen Franken. Die Ergebnisse sind als Grössenordnung zu verstehen und beruhen auf verschiedenen vereinfachenden Annahmen. Dargestellt werden nur die kostenintensivsten Massnahmen.
Unabhängig von allen Berechnungen: Die im BGAP geregelten Arbeitsbedingungen machen nur einen Teil der Arbeitszufriedenheit aus. Andere Faktoren wie etwa Mitgestaltungs- und Entscheidkompetenzen sind ebenfalls zentral. Hier hat das BGAP keinen Einfluss – die Institutionen aber einen grossen Hebel.
1BSS 2024: BGAP Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) und BSS 2025: BGAP – Vertiefung zur RFA.
Beitragsbild: Ein Lohnzuschlag von 30 Prozent für Nachtarbeit würde zu jährlichen Mehrkosten bis zu 300 Millionen Franken führen. (Foto: Canva)